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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 29. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FastPal (nachfolgend "FastPal") und deren Kunden über die Nutzung der FastPal-Plattform. FastPal erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmen, Unternehmern oder gewerblichen Kunden. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(2) FastPal bietet die Nutzung der FastPal-Plattform ausschließlich im B2B-Bereich an. Mit Abschluss eines Vertrags bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die Leistungen von FastPal für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. FastPal behält sich das Recht vor, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen und den Vertragsschluss abzulehnen oder außerordentlich zu kündigen, falls sich herausstellt, dass der Kunde Verbraucher ist.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, FastPal hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) zwischen FastPal und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, sofern sie im Widerspruch stehen oder weitergehende Regelungen enthalten.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) FastPal-Plattform und Leistungsumfang: FastPal stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform zur Verfügung, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) automatische Gesprächsnotizen und KI-gestütztes Coaching für Vertriebsanrufe (Sales Calls) erstellt. Der Zugriff auf die Plattform erfolgt online über einen Webbrowser; eine lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. Alle Leistungen von FastPal werden ausschließlich digital über die Webplattform erbracht.

(2) Technische Voraussetzungen: Die Nutzung der FastPal-Plattform setzt eine funktionierende Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser voraus. Für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung sowie geeigneter Hardware und Software auf Seiten des Kunden ist der Kunde selbst verantwortlich.

(3) Weiterentwicklung: FastPal entwickelt die Plattform laufend weiter und kann im Zuge von Updates und Upgrades Funktionen erweitern, verbessern oder anpassen. Dabei wird FastPal die berechtigten Interessen der Kunden berücksichtigen und sicherstellen, dass Kernfunktionen der vereinbarten Leistung nicht ohne Ersatz eingeschränkt werden.

(4) Verfügbarkeit: FastPal strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an (z.B. eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel). Zeitweilige Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit können jedoch auftreten, etwa aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Verbesserungen oder Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von FastPal liegen (z.B. Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur, höhere Gewalt). FastPal wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen und Kunden bei voraussehbar erheblicher Beeinträchtigung vorab in geeigneter Weise informieren.

(5) Abonnement-Module: Der genaue Funktionsumfang der Plattform kann je nach gewähltem Abonnement-Modell variieren (z.B. können bestimmte Premium-Funktionen nur im Rahmen von Enterprise-Paketen verfügbar sein). FastPal stellt eine aktuelle Leistungsbeschreibung der jeweiligen Pakete auf der Website bereit.

(6) Support: FastPal bietet dem Kunden Unterstützung bei technischen Problemen und Fragen zur Nutzung der Plattform. Support-Anfragen kann der Kunde per E-Mail über die auf der FastPal-Website angegebenen Support-Kontaktdaten stellen. FastPal bemüht sich, eingehende Anfragen während der üblichen Geschäftszeiten zeitnah zu bearbeiten und dem Kunden Hilfestellung zu leisten.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Online-Bestellprozess: Der Kunde kann über die Website von FastPal ein Abonnement der FastPal-Plattform auswählen und den Bestellprozess durchlaufen. Die Darstellung der Produkte, Dienste und Preise auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot von FastPal dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Im Bestellformular gibt der Kunde die erforderlichen Unternehmens- und Zahlungsdaten ein und bestätigt durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.

(2) Abgabe der Bestellung: Durch Klicken auf den abschließenden Bestellbutton (z.B. "Jetzt kostenpflichtig abonnieren" oder ähnlich eindeutig beschriftet) gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das gewählte Abonnement ab. FastPal kann dieses Angebot nach freiem Ermessen entweder durch das Zusenden einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Plattform annehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der Freischaltung des Kundenaccounts kommt der Vertrag zustande. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Annahme durch FastPal, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

(3) Vertragsschluss via Sales-Team (Enterprise-Verträge): Alternativ kann ein Vertragsschluss im Rahmen eines individuellen Verkaufsprozesses außerhalb der Website erfolgen, insbesondere für Enterprise-Kunden. In diesem Fall unterbreitet FastPal dem Kunden ein schriftliches Vertragsangebot, zum Beispiel in Form einer Bestellvereinbarung oder eines Vertragsdokuments, das dem Kunden per E-Mail oder über einen elektronischen Signaturdienst (z.B. DocuSign) übermittelt wird. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch beidseitige Unterzeichnung des Vertragsdokuments (elektronisch oder schriftlich) bzw. durch eine schriftliche Bestätigung des Vertragsschlusses durch FastPal zustande.

(4) Angaben des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, im Bestellprozess wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere den Firmennamen, die Rechtsform, die Geschäftsanschrift, den vollständigen Namen eines Ansprechpartners sowie gültige Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon) und ggf. Zahlungsinformationen. Der Kunde wird FastPal etwaige Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitteilen, damit die Vertragsdurchführung nicht beeinträchtigt wird.

(5) Unternehmerstatus: Der Kunde sichert mit dem Vertragsschluss zu, dass er kein Verbraucher ist (vgl. § 1 Abs. 2 dieser AGB). FastPal ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu überprüfen (z.B. durch Anforderung eines Handelsregisterauszugs oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Sollte sich herausstellen, dass der Kunde entgegen seiner Zusicherung Verbraucher ist, ist FastPal berechtigt, den Abschluss des Vertrags zu verweigern oder einen bereits geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Mindestlaufzeit je nach Abo-Modell: Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnementmodell, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.

  • Bei monatlich kündbaren Abonnements (Monatsabo) beträgt die anfängliche Mindestvertragslaufzeit einen Monat ab Vertragsschluss.
  • Bei jährlichen Abonnements (Jahresabo) beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab Vertragsschluss.
  • Enterprise-Verträge können feste Vertragslaufzeiten und individuelle Verlängerungsregelungen vorsehen, wie im jeweiligen Vertrag dokumentiert.

(2) Verlängerung: Sofern das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

  • Ein Monatsabo verlängert sich folglich jeweils um einen weiteren Monat.
  • Ein Jahresabo verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate.

(3) Ordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien können einen Vertrag ordentlich kündigen.

  • Ein Monatsabo kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  • Ein Jahresabo kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag gemäß Absatz 2 automatisch um die jeweilige Laufzeit.

(4) Form der Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail) oder kann alternativ – sofern von FastPal angeboten – über eine entsprechende Funktion in der Accountverwaltung auf der FastPal-Plattform erfolgen. Eine Kündigung in Schriftform (eigenhändig unterschriebener Brief) ist nicht zwingend erforderlich; die Textform genügt. FastPal wird dem Kunden den Eingang einer Kündigung auf Wunsch schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

(5) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für FastPal liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrags in Verzug ist und trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht zahlt, oder
  • erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (insbesondere gegen Pflichten nach § 6 dieser AGB) und entweder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist oder die Fortsetzung des Vertrags für FastPal unzumutbar ist.

Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung wird der Zugang des Kunden zur Plattform sofort gesperrt.

(6) Folgen der Vertragsbeendigung: Nach Beendigung des Vertrags deaktiviert FastPal den Zugang des Kunden zur Plattform. FastPal ist berechtigt, die vom Kunden auf der Plattform gespeicherten Daten (z.B. Gesprächsaufzeichnungen und Notizen) 30 Tage nach Vertragsende zu löschen, sofern der Kunde nicht vorher eine Verlängerung des Vertrags vereinbart oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Der Kunde sollte daher rechtzeitig vor Vertragsende selbst dafür sorgen, dass er seine auf der Plattform gespeicherten Daten – soweit gewünscht – durch Download oder Export sichert.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise: Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Entgelte richtet sich nach dem gewählten Abonnementmodell und ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste auf der FastPal-Website bzw. aus dem individuellen Angebot von FastPal für Enterprise-Kunden. Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Netto-Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(2) Abrechnungszeitraum und Fälligkeit: Die Vergütung für die Nutzung der FastPal-Plattform erfolgt periodisch. Bei monatlichen Abonnements wird der Betrag in der Regel monatlich im Voraus berechnet, bei jährlichen Abonnements jährlich im Voraus, sofern nicht abweichend vereinbart. Jede Abrechnungsperiode beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind die Gebühren zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode zur Zahlung fällig.

(3) Zahlungsabwicklung über Stripe: Im Online-Bestellprozess bietet FastPal gängige Zahlungsmethoden an, insbesondere die Zahlung per Kreditkarte, die über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt wird. Wählt der Kunde die Zahlungsart Kreditkarte (Stripe), so wird der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss (bei der Erstzahlung) bzw. jeweils zu Beginn jeder neuen Abrechnungsperiode sofort fällig. Die Belastung der Kreditkarte bzw. des gewählten Zahlungsmittels erfolgt automatisiert über Stripe.

(4) Zahlung auf Rechnung (B2B): Bei individuell vereinbarten Verträgen oder im Falle einer gesonderten Vereinbarung (insbesondere bei Enterprise-Kunden) kann die Zahlung auf Rechnung erfolgen. In diesem Fall stellt FastPal dem Kunden zu Beginn der Abrechnungsperiode eine Rechnung (in der Regel elektronisch per E-Mail) aus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Zahlungsziel 14 Tage), sofern nicht auf der Rechnung eine längere Zahlungsfrist angegeben ist.

(5) Zahlungsverzug: Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der genannten Frist nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. FastPal ist im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen (bei Unternehmern i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus fallen eventuell anfallende gesetzliche Pauschalen für Mahnungen an. FastPal wird den Kunden im Verzugsfall mindestens einmal abmahnen. Dauert der Zahlungsverzug nach Mahnung fort, ist FastPal berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vertraglichen Entgelte bleibt in diesem Fall bestehen.

(6) Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde länger als 30 Tage in Verzug oder missachtet er eine gesetzte Nachfrist, ist FastPal berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (siehe § 4 Abs. 5). Etwaig im Voraus bezahlte Beträge für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden dem Kunden in diesem Fall – vorbehaltlich einer Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen – erstattet.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen von FastPal nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Beschränkungen in diesem Absatz gelten nicht, soweit der Kunde Gewährleistungsrechte geltend macht, die direkt aus diesem Vertrag resultieren.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Gesetzliche und regulatorische Vorgaben: Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung der FastPal-Plattform sämtliche anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter einzuhalten. Insbesondere obliegt es dem Kunden, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen und telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, sofern im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten (z.B. Gespräche mit Kunden oder Mitarbeiterdaten) verarbeitet werden oder Vertriebsanrufe aufgezeichnet und analysiert werden. Der Kunde wird notwendige Einwilligungen der Gesprächspartner oder sonstigen Betroffenen einholen, bevor er deren Daten (z.B. Gesprächsinhalte oder Kontaktdaten) auf der Plattform speichert oder verarbeiten lässt.

(2) Zugangsdaten und Sicherheit: Der Kunde muss die erhaltenen Zugangsdaten zur FastPal-Plattform (Benutzernamen, Passwörter etc.) vertraulich behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen. Er darf Dritten nicht erlauben, die Plattform mit seinen Zugangsdaten zu nutzen. FastPal darf davon ausgehen, dass alle Handlungen, die mit den Zugangsdaten des Kunden vorgenommen werden, vom Kunden autorisiert sind. Sobald dem Kunden bekannt wird oder er Grund zu der Annahme hat, dass Unbefugte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben, muss er FastPal unverzüglich informieren und – sofern möglich – die Zugangsdaten umgehend ändern.

(3) Beschränkung auf autorisierte Nutzer: Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich dem Kunden und den berechtigten Nutzern innerhalb seines Unternehmens gestattet. Berechtigte Nutzer sind jene Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Kunden, denen der Zugang im Rahmen des gewählten Abonnements gestattet ist (z.B. lizenziertes Vertriebsteam mit einer bestimmten Anzahl von Nutzeraccounts). Der Kunde stellt sicher, dass auch diese Nutzer die Bestimmungen dieser AGB einhalten. Eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der Plattform an unberechtigte Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden ist nicht gestattet.

(4) Nutzungsverbote / Missbrauch: Der Kunde darf die FastPal-Plattform nur im gesetzlich zulässigen und vertraglich vereinbarten Rahmen nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,

  • die Plattform oder damit verbundene Netzwerke in einer Weise zu nutzen, die die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden könnte (z.B. durch Versuche, die Plattform technisch zu überlasten, Schadsoftware einzuschleusen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen),
  • Inhalte über die Plattform zu verbreiten, die rechtswidrig sind oder Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen,
  • den Quellcode der Software zu entschlüsseln, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt,
  • oder sonstige Manipulationen an der Plattform vorzunehmen, die nicht für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich sind.

(5) Rechte Dritter an Inhalten: Der Kunde steht dafür ein, dass von ihm auf die Plattform hochgeladene oder in die Plattform eingebrachte Inhalte (z.B. Audio-Mitschnitte von Gesprächen, Texte, Daten) frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Sollte der Kunde Inhalte verwenden (etwa Gesprächsaufzeichnungen oder Vertriebsdaten), an denen Dritte Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte) besitzen, so gewährleistet der Kunde, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt hat, um diese Inhalte im Rahmen der Plattform verwenden zu dürfen. Der Kunde wird FastPal von allen berechtigten Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, nach Maßgabe des § 10 Abs. 6 freistellen.

(6) Eigenverantwortliche Nutzung der KI-Ergebnisse: Der Kunde ist sich bewusst, dass die von FastPal bereitgestellten Gesprächsnotizen und Coaching-Empfehlungen mittels KI automatisch generiert werden. Er verpflichtet sich, diese Ergebnisse kritisch zu prüfen und nicht unbesehen als einzige Entscheidungsgrundlage zu verwenden. Die von FastPal gelieferten Analysen und Empfehlungen dienen der Unterstützung des Kunden, ersetzen jedoch nicht das eigene Urteil. Vertriebsentscheidungen (z.B. wie auf einen Kundenkontakt reagiert wird oder welche Verkaufstaktik gewählt wird) liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. FastPal gibt keine Garantie dafür, dass die Nutzung der Plattform zu bestimmten Vertriebserfolgen führt, und der Kunde sollte sich nicht ausschließlich auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der KI-generierten Informationen verlassen.

§ 7 Nutzungsrechte und Rechte an Daten

(1) Recht zur Plattformnutzung: FastPal räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, die FastPal-Plattform gemäß diesen AGB und den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Kunde erwirbt keine weitergehenden Rechte an der Software oder an den zugrundeliegenden Technologien. Sämtliche Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Schutzrechte an der FastPal-Plattform und den von FastPal bereitgestellten Inhalten oder Diensten liegen ausschließlich bei FastPal bzw. deren Lizenzgebern.

(2) Nutzung für eigene Geschäftszwecke: Der Kunde darf die FastPal-Plattform und deren Funktionen ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke im Rahmen seines Unternehmens nutzen. Eine Nutzung der Plattform für Dritte oder über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, FastPal hat einer solchen Nutzung zuvor schriftlich zugestimmt. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Plattform entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzuvermieten oder sonst weiterzugeben.

(3) Rechte an Kundendaten: Alle Daten und Inhalte, die der Kunde in die FastPal-Plattform einstellt, hochlädt oder während der Nutzung der Dienste generiert (z.B. Audioaufzeichnungen von Vertriebsanrufen, Gesprächsprotokolle, Notizen, Reports), bleiben Eigentum des Kunden bzw. der an ihnen berechtigten Partei. FastPal erhebt kein Eigentumsrecht an den Kundendaten. Der Kunde kann seine bei FastPal gespeicherten Daten in der Regel während der Vertragslaufzeit und binnen der in § 4 Abs. 6 genannten Frist nach Vertragsende exportieren oder herunterladen.

(4) Lizenz zur Datenverarbeitung: Der Kunde räumt FastPal und ggf. eingesetzten Unterauftragnehmern für die Laufzeit des Vertrags das erforderliche Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten oder im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verarbeiten. FastPal ist insbesondere berechtigt, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, zu analysieren (insbesondere mittels KI-Algorithmen, um Gesprächstranskripte und Coaching-Hinweise zu erzeugen) und in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umfang zu bearbeiten. Dieses Verarbeitungsrecht umfasst auch das Erstellen von Sicherheitskopien der Daten in angemessenem Umfang.

(5) Datenschutz und Weisungsgebundenheit: FastPal wird die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Gesprächspartner ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und entsprechend den Weisungen des Kunden (vgl. § 9 Datenschutz) verarbeiten. FastPal trägt Sorge dafür, dass Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die Zugang zu Kundendaten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Daten nur im Rahmen der Auftragsdurchführung nutzen.

(6) Nutzung anonymisierter Daten: FastPal ist berechtigt, Daten über die Nutzung der Plattform durch den Kunden in anonymisierter oder aggregierter Form auszuwerten und zu nutzen, um die eigenen Services zu verbessern (z.B. durch Training der KI-Modelle, Analysen zur Produktoptimierung) und für interne statistische Zwecke. Eine solche Verwendung erfolgt ausschließlich unter der Maßgabe, dass daraus keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder auf vertrauliche Unternehmensinformationen des Kunden gezogen werden können. Personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Gesprächspartner wird FastPal ohne entsprechende Rechtsgrundlage nicht an Dritte weitergeben.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen: Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrags zugänglich werden, geheim zu halten und – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung – nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten alle geschäftlichen, technischen oder sonstigen Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihres Inhalts als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind. Unabhängig von einer Kennzeichnung gelten insbesondere als vertrauliche Informationen von FastPal alle nicht allgemein bekannten technischen, finanziellen und geschäftsstrategischen Informationen über die Plattform, und als vertrauliche Informationen des Kunden insbesondere alle vom Kunden auf der Plattform gespeicherten oder generierten Daten.

(2) Vertraulichkeit von Kundendaten: FastPal behandelt die Inhalte der vom Kunden aufgezeichneten Gespräche, die Gesprächsnotizen, Coaching-Empfehlungen und sonstigen Kundendaten als vertrauliche Informationen des Kunden. FastPal wird solche Informationen Dritten nicht zugänglich machen und sie nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrags nutzen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde einer Weitergabe ausdrücklich zustimmt oder eine Weitergabe gemäß § 7 Abs. 6 (anonymisierte Daten) oder nach § 9 (Datenschutz, z.B. an Unterauftragsverarbeiter) zulässig ist.

(3) Ausnahmen: Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die

  • dem Empfänger bereits vor Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren und rechtmäßig in seinem Besitz waren,
  • ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden (z.B. Informationen, die allgemein zugängliches Wissen der Branche sind), oder
  • kraft Gesetzes oder vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen gelegt werden müssen.

Sollte eine Partei aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen der anderen Partei verpflichtet sein, wird sie – soweit rechtlich zulässig – die andere Partei vorab schriftlich informieren und die Offenlegung auf das notwendige Minimum beschränken.

(4) Dauer der Vertraulichkeitspflicht: Die vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen gelten ab Vertragsbeginn und zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, solange die jeweilige Information nicht unter eine der oben genannten Ausnahmen fällt. Gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung (etwa nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz) bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz

(1) Einhaltung der Datenschutzgesetze: Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz, einhalten. FastPal verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden sowie der Gesprächspartner des Kunden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und gemäß den Regelungen dieses Vertrags zu verarbeiten.

(2) Auftragsdatenverarbeitung: Soweit der Kunde FastPal personenbezogene Daten von Dritten (z.B. Daten von Kunden oder Mitarbeitern des Kunden, insbesondere Gesprächsinhalte, Namen, Kontaktdaten usw.) zur Verarbeitung überlässt oder solche im Rahmen der Nutzung der Plattform anfallen, bleibt der Kunde datenschutzrechtlich der Verantwortliche. FastPal handelt in diesen Fällen als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. FastPal wird solche Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und nach Weisung des Kunden verarbeiten. Die Parteien werden – sofern gesetzlich erforderlich – einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen, der die Pflichten von FastPal und des Kunden im Einzelnen regelt (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). FastPal bietet dem Kunden einen entsprechenden AVV an, der auf Anfrage bereitgestellt wird bzw. auf der Website einsehbar ist.

(3) Technische und organisatorische Maßnahmen: FastPal wird die ihm vom Kunden anvertrauten personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) schützen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen wie Zugriffsbeschränkungen, Datenverschlüsselung, pseudonymisierte Datenverarbeitung, regelmäßige Datensicherungen und Protokollierung von Zugriffen. FastPal stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden befasst sind, auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden und regelmäßig in Datenschutzthemen geschult werden.

(4) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur solche personenbezogenen Daten an FastPal zu übermitteln, deren Verarbeitung im Rahmen der Nutzung der Plattform rechtlich zulässig ist. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass entweder eine Einwilligung der jeweils betroffenen Personen (z.B. der Gesprächsteilnehmer bei aufgezeichneten Sales Calls) vorliegt oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage (z.B. Vertragsdurchführung im Beschäftigungskontext oder berechtigte Interessen) die Verarbeitung durch FastPal erlaubt. Auf Anforderung wird der Kunde FastPal die einschlägigen Informationen (z.B. Wortlaut der Einwilligung) zur Verfügung stellen.

(5) Unterauftragsverarbeiter und Datenübermittlung: FastPal ist berechtigt, für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (z.B. Rechenzentrumsbetreiber, Cloud-Service-Anbieter, AI-Dienstleister). FastPal wird sicherstellen, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Verträge gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen werden, die ein dem dieser Vereinbarung vergleichbares Datenschutzniveau garantieren. Eine Liste der aktuellen Sub-Dienstleister stellt FastPal dem Kunden auf Anfrage oder in der Datenschutzerklärung zur Verfügung. Soweit FastPal oder ein Sub-Dienstleister personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet, wird FastPal die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus treffen (z.B. Vereinbarung der EU-Standarddatenschutzklauseln oder Rückgriff auf Angemessenheitsbeschlüsse).

(6) Datenschutzerklärung: Ergänzend zu diesen vertraglichen Regelungen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von FastPal, die auf der Website von FastPal abrufbar ist. In der Datenschutzerklärung erhält der Kunde weitere Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten FastPal erhebt, wie sie verwendet werden, und welche Rechte die Betroffenen haben. Die Datenschutzerklärung ist kein Vertragsbestandteil dieser AGB, dient aber der Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO.

§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: FastPal haftet dem Kunden gegenüber in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unbeschränkt haftet FastPal ferner bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie durch FastPal (wobei eine Garantie im Zweifel nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung von FastPal angenommen wird).

(2) Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) haftet FastPal auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (also insbesondere die grundlegende, vertragswesentliche Bereitstellung der SaaS-Leistungen von FastPal).

(3) Ausschluss weitergehender Haftung: Eine weitergehende Haftung von FastPal auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 gehaftet wird. Insbesondere haftet FastPal nicht für (i) mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, (ii) entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige reine Vermögensschäden des Kunden, sowie (iii) Schäden aus Verzögerungen der Leistung, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FastPal beruhen. Die in diesem § 10 festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Ansprüche gegen FastPal sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FastPal.

(4) Keine Erfolgs- oder Richtigkeitsgarantie: FastPal übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nutzbarkeit der durch die Plattform generierten Gesprächsnotizen oder KI-basierten Empfehlungen. Diese automatisch erzeugten Inhalte stellen keine Beratung durch FastPal dar und enthalten keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Entscheidungen und Handlungen, die der Kunde auf Grundlage der von FastPal bereitgestellten Informationen vornimmt, liegen ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich. FastPal haftet nicht für das Ausbleiben eines von Kunden erhofften wirtschaftlichen Erfolgs (insbesondere nicht für das Nichtzustandekommen bestimmter Geschäftsabschlüsse oder Umsatzsteigerungen infolge der Nutzung der Plattform).

(5) Datensicherung und Datenverlust: Der Kunde ist verpflichtet, angemessene regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen, um im Verlustfall eine Wiederherstellung der von ihm auf der Plattform eingegebenen oder generierten Daten zu ermöglichen. Für einen Datenverlust, der durch leichte Fahrlässigkeit von FastPal verursacht wurde, haftet FastPal nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Das bedeutet, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Verlust von Kundendaten kommen, der von FastPal zu vertreten ist, so haftet FastPal nur für den Aufwand, der erforderlich ist, um die Daten aus den vom Kunden bereitzuhaltenden Sicherungskopien wiederherzustellen. Eine weitergehende Haftung von FastPal für Datenverlust ist ausgeschlossen.

(6) Freistellung bei Drittansprüchen: Verletzt der Kunde schuldhaft gesetzliche Vorschriften oder die Bestimmungen dieser AGB und wird FastPal deswegen von Dritten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, FastPal von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen (einschließlich etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Dritter aufgrund einer Datenschutzverletzung, die darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde erforderliche Einwilligungen nicht eingeholt oder Informationspflichten nicht erfüllt hat, einer Schutzrechtsverletzung (z.B. Urheber- oder Markenrechtsverletzung) durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, oder sonstiger rechtswidriger Nutzung der FastPal-Dienste durch den Kunden. Voraussetzung für die vorstehende Freistellungsverpflichtung ist, dass FastPal den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt, sobald FastPal Kenntnis von solchen Ansprüchen Dritter erlangt, und dass FastPal dem Kunden – soweit zumutbar – die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche überlässt bzw. nur in Abstimmung mit dem Kunden führt. Gesetzliche Ansprüche und weitergehende Rechte von FastPal bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Für diese AGB und alle Verträge zwischen FastPal und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit internationalem Bezug bleibt zwingendes Verbraucherschutzrecht (das hier allerdings nicht einschlägig ist, da keine Verbraucher Vertragspartner werden, vgl. § 1 Abs. 1) unberührt.

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von FastPal. FastPal bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.

(3) Vertragsänderungen und Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und weiterer Vertragsbestandteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und sind unwirksam.

(4) Änderung der AGB durch FastPal: FastPal behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu ändern, sofern hierfür ein berechtigter Grund vorliegt (beispielsweise bei Änderungen der Rechtslage, Erweiterung der Plattform um neue Funktionen, Anpassungen an technische Entwicklungen oder Schließen von Regelungslücken). Geänderte Bedingungen wird FastPal dem Kunden spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) ankündigen.

(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags (einschließlich dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt rückwirkend diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ziel der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.

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